Enthaftungserklärung
Kameraleute und Fotografen von TV,-, Radio-, Internet- und Printmedien können für unsere Veranstaltungen eine Akkreditierung beantragen. Sie dürfen sich auch in für Zuschauer abgesperrten Bereichen aufhalten. Den Anweisungen der Sportwarte der Streckensicherung ist trotzdem Folge zu leisten.
Als Veranstalter müssen wir uns auf die Eigenverantwortung der Akkreditierten verlassen. Deshalb ist es unerlässlich, dass diese eine Enthaftungserklärung unterschreiben. Diese ist zusammen mit dem Akkreditierungsantrag vorzulegen und kann hier heruntergeladen werden.